(1) Die Preise, die von GU angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit GU via Telefon / Skype / Zoom oder ähnlichen gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: assistenz@lianekautz.de (vorab) und sodann per Post an:
Goldmarie Unternehmerberatung GmbH, Inh. Liane Kautz, Bruno-Wille-Str. 44, 12587 Berlin.
Dazu ist folgendes Muster vom Kunden zu verwenden:
Ich ermächtige Goldmarie Unternehmerberatung GmbH, Inh. Liane Kautz Bruno-Wille-Str. 44, 12587 Berlin und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Goldmarie Unternehmerberatung GmbH, Inh. Liane Kautz Bruno-Wille-Str. 44, 12587 Berlin auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers:
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:
Postleitzahl und Ort
:
Kreditinstitut (Name und BIC)
:
IBAN:
Ort, Datum:
Unterschrift des Kontoinhabers
:
(4) GU stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an GU zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.